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Ergänzungskraft in bayerischen Kindertageseinrichtungen - Block B Modul 3+4 (Kombi-Lehrgang)

Ergänzungskraft

Modul 3 zielt darauf ab, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf dem Weg zu ihrer professionellen Rolle als Ergänzungskraft zu begleiten und gezielt für ihre Tätigkeit in ihrer Handlungskompetenz zu stärken. Die Grundlagen aus Block A werden hier aufgegriffen, vertieft und ergänzt um Kompetenzen, die es braucht, um zunehmend selbstständig pädagogisch zu planen, zu handeln und zu reflektieren.
Zum Beispiel: Wie gestalte ich Interaktionen mit Kindern im Sinne des BayBEP? Wie setze ich Partizipation von Kindern im Alltag um? Wozu dienen Beobachtung und Dokumentation? Wie lebe ich eine Bildungs- und Erziehungspartnerschaft anstatt einer Elternarbeit? Wie lassen sich Bildungsbereiche des BayBEP praktisch umsetzen und miteinander verknüpfen?
Ab Beginn des Moduls 3 ist eine Tätigkeit in einer Kita (z.B. als Assistenzkraft, als Ergänzungskraft in der Mini-Kita oder ggf. als Ergänzungskraft in der regulären Kita), in einer Großtagespflege oder im schulischen Ganztag möglich.

Modul 4 fokussiert auf die zentralen Aufgaben und Herausforderungen der Ergänzungskrafttätigkeit und legt einen Schwerpunkt auf die Begleitung von Lernprozessen. Außerdem werden Inhalte aus den vorangegangenen Modulen vertieft und im Hinblick auf die Prüfung und Vorstellung des Praxisprojekts ausdifferenziert. Besonders in den Blick genommen werden dabei die unterschiedlichen Bedürfnisse von Kindern vor dem Hintergrund der individuellen Entwicklung und Inklusion.
Zum Beispiel: Wozu dienen Beobachtung und Dokumentation und wie unterstütze ich darüber gezielt die Kompetenzentwicklung der Kinder? Wie lassen sich Bildungsbereiche des BayBEP praktisch umsetzen und miteinander verknüpfen? Wie gehe ich individuell auf den familiären Hintergrund und die Lebenswelt von Kindern ein? Wie gestalte ich pädagogische Angebote – bedürfnis- und interessenorientiert? Welche Rolle übernehme ich bei der Eingewöhnung neuer Kinder?
Zum Einstieg in das Modul 4 ist eine Tätigkeit in einer Kita (z.B. als Assistenzkraft in Kita, als Ergänzungskraft in der Mini-Kita oder als Ergänzungskraft in der regulären Kita), in einer Großtagespflege oder im schulischen Ganztag notwendig.

 

Zielgruppe und Zulassungsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen Modul 3

In Modul 3 können Teilnehmende einsteigen, die

  • das Modul 2 erfolgreich abgeschlossen haben oder
  • eine mindestens zweijährige nicht-einschlägige Berufsausbildung (im In- oder Ausland) oder
  • eine Ausbildung zum/r Heilerziehungspflegehelfer*in abgeschlossen oder
  • erfolgreich die Weiterbildung „Ergänzungskraft für Grundschulkindbetreuung“ oder
  • ein abgeschlossenes (nicht-einschlägiges) Studium absolviert haben (im In- oder Ausland)

Zudem müssen alle Teilnehmenden folgende Nachweise erbringen:

  • Abschluss der Mittelschule oder höher
  • einen Nachweis über einschlägige Praxiserfahrung im Umfang von mindestens 800 Stunden (in einer Kita, im schulischen Ganztag, der Tagespflege, Mittagsbetreuung, Schulvorbereitende Einrichtung, Individualbegleitung in einer Kita, Hort),
  • Mindestalter 21 Jahre,
  • sowie (bei einer anderen Erstsprache als Deutsch) den Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (mind. B2 Niveau).

Zudem ist die Bestätigung des Arbeitgebers über die Zusage eines Arbeitsplatzes in einer Mini-Kita, in einer Kita, im schulischen Ganztag oder in der Großtagespflege zu Beginn der Qualifizierung erforderlich (kein Mindestumfang einer wöchentlichen Arbeitszeit vorgeschrieben).
Anstellungsmöglichkeit gem. § 16 Abs. 6 AVBayKiBiG: als genehmigte Ergänzungskraft möglich.

 

Zugangsvoraussetzungen Modul 4

In Modul 4 können Teilnehmende einsteigen, die das Modul 3 erfolgreich abgeschlossen haben.
Ausnahme: Teilnehmende, die den Nachweis einer mindestens zweijährigen Tätigkeit auf Ergänzungskraftniveau (mindestens 50% der wöchentlichen Arbeitszeit) erbringen, aufgrund fehlender abgeschlossener einschlägiger Berufsausbildung bzw. fehlendem abgeschlossenen einschlägigem Studienabschluss nicht über die Zugangsvoraussetzung zu Modul 5 verfügen, können direkt in Modul 4 (oder freiwillig in Modul 3) einsteigen.
Benötigte sonstige Nachweise:

  • Abschluss der Mittelschule oder höher
  • Mindestalter 21 Jahre beim Start der Qualifizierung
  • (bei ausländischen Teilnehmenden) den Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse (mind. B2 Niveau)
  • Zustimmung des Trägers über die Zusage eines Arbeitsplatzes in einer Mini-Kita, in einer Kita, im schulischen Ganztag oder in der Großtagespflege zu Beginn der Qualifizierung erforderlich (kein Mindestumfang einer wöchentlichen Arbeitszeit vorgeschrieben).

Anstellungsmöglichkeit gem. § 16 Abs. 6 AVBayKiBiG: als genehmigte Ergänzungskraft möglich.

 

 

 

 

Prüfung

Zertifizierungsvoraussetzung Modul 3

  • Kontinuierliche, aktive Teilnahme und Mitarbeit in allen Lernphasen
  • Aktive und erfolgreiche Bearbeitung der Online-Lerneinheiten (inkl. Fragen und Dokumentation) auf dem KITA HUB Bayern (www.kita.bayern)
  • Einbringen eines Videos für das Videofeedback
  • Präsentation einer eigenen Praxissituation, anhand derer zentrale Inhalte der Qualifizierung reflektiert werden (inkl. schriftlicher Dokumentation – z.B. Poster, Präsentation oder Text)

Zertifizierungsvoraussetzung Modul 4

  • Aktive und ko-konstruktive Mitarbeit während des gesamten Moduls
  • Aktive und erfolgreiche Bearbeitung der Online-Lerneinheiten (inkl. Fragen und Dokumentation) auf den KITA HUB Bayern (www.kita.bayern)
  • Schriftliche Ausarbeitung einer Praxissituation (ca. 10 Seiten)
  • Mündliche Prüfung: Vorstellung der Praxissituation, Reflexion vor dem Hintergrund der Weiterbildung, Beantwortung von Fragen

Hinweise

Fehlzeitenregelung

Fehlzeiten in Modul 3: bis zu 18 UE können in geeigneter Form nachgeholt werden, z.B. über die Bearbeitung von Arbeitsaufträgen oder Nacharbeit in Kleingruppen. Fehlzeiten über 18 UE führen zum Kursabbruch, wobei die bereits besuchten Kurseinheiten in einem späteren Kurs angerechnet werden können.

Fehlzeiten in Modul 4: bis zu 12 UE können in geeigneter Form nachgeholt werden, z.B. über die Bearbeitung von Arbeitsaufträgen oder Nacharbeit in Kleingruppen. Fehlzeiten über 12 UE führen zum Kursabbruch, wobei die bereits besuchten Kurseinheiten in einem späteren Kurs angerechnet werden können.

Hinweis jeweils für Modul 3 und 4: Falls die Praxistätigkeit während der Qualifizierung für einen Zeitraum von 2 Monaten (42 Arbeitstage) oder länger unterbrochen wird, muss die Qualifizierung unterbrochen werden und kann zu einem späteren Zeitpunkt - unter Anrechnung der bereits erfolgten Leistungen - wieder aufgenommen werden.

Anschlussfähigkeit

Von Modul 3: Weiterqualifizierung zur Ergänzungskraft in Kindertageseinrichtungen in → Modul 4

Von Modul 4: Weiterqualifizierung zur Fachkraft in Kindertageseinrichtungen in → Modul 5
Für Teilnehmende, die eine Anerkennung des Abschlusses auch außerhalb von Bayern anstreben, besteht die Option, die Externenprüfung an einer Berufsfachschule für Kinderpflege abzulegen. Für eine Tätigkeit in Bayern im Bereich der Kindertagesbetreuung, Großtagespflege oder im schulischen Ganztag oder eine Weiterqualifizierung in Modul 5 ist dies aber nicht notwendig.

Anstellungsmöglichkeit während der Qualifizierung von Modul 3

Bei erfolgreichem Abschluss von Modul 2: Eine Tätigkeit als Assistenzkraft in der Kita und alle Tätigkeiten in Kita oder schulischem Ganztag, bei denen keine formale Qualifikation vorausgesetzt wird.
Mit Beginn des Modul 3: Tätigkeit als Ergänzungskraft in einer Mini-Kita. Hier ist eine Anrechnung in den Anstellungsschlüssel als Ergänzungskraft ab dem ersten Tag der Qualifizierung möglich.
Eine Tätigkeit als Ergänzungskraft in einer regulären bayerischen Kindertageseinrichtung, sofern absehbar ist, dass das Modul 4 innerhalb der Frist von 1,5 Jahren erfolgreich abgeschlossen werden kann (z.B. mit entsprechender Buchung des Modul 4). Wird dieses Ziel verfehlt, kann die Person nicht mehr als Ergänzungskraft im Anstellungsschlüssel angerechnet, aber – sofern Modul 2 abgeschlossen wurde – weiterhin als Assistenzkraft in Kitas beschäftigt werden.

Anstellungsmöglichkeit während der Qualifizierung von Modul 4

Tätigkeit als Assistenzkraft in Kitas
Tätigkeit als Ergänzungskraft in der Mini-Kita
Tätigkeit im schulischen Ganztag
Eine Tätigkeit als Ergänzungskraft in einer regulären bayerischen Kindertageseinrichtung
Wird das Modul vorzeitig abgebrochen, kann die Person nicht mehr als Ergänzungskraft in Kindertageseinrichtungen angerechnet, aber weiterhin als Ergänzungskraft in der Mini-Kita oder Assistenzkraft in Kitas – sofern Modul 3 bzw. Modul 2 erfolgreich absolviert wurden - tätig sein.


Diese Module werden im Rahmen des neuen Gesamtkonzepts für die berufliche Weiterbildung für Kindertageseinrichtungen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales durchgeführt. Weitere Informationen zum Gesamtkonzept und den einzelnen Modulen finden Sie unter www.kita-fachkraefte.bayern

Anmeldung

Anmeldung über die Kolping Akademie für Erwachsenenbildung

Hinweis zum Kurs

Der Kurs findet im Blended Learning-Format statt, mit Präsenzveranstaltungen, Online-Workshops sowie flexiblen Einheiten im selbstgesteuerten Lernen. Mit Kurzvorträgen, Diskussionen, Gruppenarbeit, Fallarbeit, Selbstreflexionsübungen sowie Videofeedback werden die Inhalte praxisnah und transferorientiert erarbeitet. Eine angeleitete Hospitation ermöglicht vertiefte Einblicke in den Praxisalltag.

  • Nummer
  • Termin
  • Preis
    • P078
    • Do 19.09.24 - Do 18.09.25
    • 2994 €
    • Veranstaltungsort der Präsenz-Termine: Kolping Akademie für Erwachsenenbildung Landsberger Straße 6, 80339 München

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Beratung



Telefon: 089 599 457 - 74

Allgemeine Informationen

Dauer

120 UE in Modul 3 + 80 UE in Modul 4
Insgesamt 67 UE in Präsenz + 67 UE online + 66 UE Selbstorganisierte Lerneinheiten Veranstaltungsort der Präsenz-Termine: Kolping Akademie für Erwachsenenbildung, Landsberger Straße 6, 80339 München

Preis

2.994 €
Ratenzahlung ist möglich. In vielen Fällen ist eine Kostenübernahme durch den Arbeitgeber möglich. Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten.

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