Die Organisation und Gestaltung der Arbeitszeit sind heute zentrale Themen in den kirchlichen Einrichtungen, insbesondere wenn es um die Pflege oder die Betreuung von Menschen geht. Dienstpläne sind daher ein wichtiges Instrument der Mitarbeiterführung. Mit diesen konkretisiert der Dienstgeber sein Weisungsrecht bzgl. der Arbeitszeit mit dem Ziel, den benötigten Personalbedarf zu gewährleisten und einen reibungslosen Ablauf in einer Einrichtung sicherzustellen. Gerade in der Pflegebranche ist eine gute Dienstplangestaltung von elementarer Wichtigkeit, um eine möglichst gute Versorgung der Pflegebedürftigen sicherzustellen.
Mit dem Dienstplan legt der Dienstgeber die Arbeitszeit der einzelnen Beschäftigten für den jeweiligen Kalendertag nebst Uhrzeit fest. Hierbei sind zahlreiche rechtliche Vorgaben zu beachten. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften (Höchstarbeitszeit, Ruhepausen, Sonn- und Feiertagsarbeit). Zudem sind die Vorschriften für besondere Personengruppen (Jugendliche, Schwerbehinderte) zu beachten. Hierbei müssen angemessene Ankündigungsfristen eingehalten und letztendlich auch die Beteiligungsrechte der Mitarbeitervertretung in kirchlichen Einrichtungen berücksichtigt werden.
Anhand praktischer Beispielen werden Lösungsansätze zu Arbeitszeitorganisation und Dienstplangestaltung erarbeitet, sowie Musterdienstvereinbarungen vorgestellt.