Steuerliche Förderung
Aufwendungen für Kurse und Lehrgänge können als Werbungskosten oder als Sonderausgaben
steuermindernd abgesetzt werden. Nähere Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt.
Weiterbildungs-BAföG (Meister-BAföG)
Die von der Kolping-Akademie München angebotenen Lehrgänge „Fachwirt/in im Sozial- und
Gesundheitswesen IHK“ und „Wirtschaftsfachwirt/in IHK“ sind förderfähig durch das Meister-
BAföG.
Das "Meister-BAföG" unterstützt die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell.
Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung -
grundsätzlich in allen Berufsbereichen.
Meister-Bafög ist eine kommunale Förderung. Nähere Auskünfte und Antragsformulare erhalten
Sie in Ihrem Landratsamt oder der kreisfreien Gemeinde sowie im Internet unter
www.meister-bafoeg.info.
Prämiengutschein (Bildungsprämie)
Einen Prämiengutschein können Erwerbstätige, Selbstständige und auch Berufsrückkehrer/innen erhalten,
deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 € (oder 51.200 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.
In einer vorhergehenden Beratung prüfen geschulte Berater/innen die individuellen Voraussetzungen der Interessenten
und geben den Prämiengutschein aus. Damit übernimmt der Bund 50 % der Weiterbildungskosten,
maximal jedoch € 500,00.
Alle Seminare und Lehrgänge der Kolping-Akademie, welche nicht förderfähig über das "Meister-BAföG" sind,
können über den Prämiengutschein gefördert werden. Die genauen Informationen bzw. die für Sie zuständige
Beratungsstelle finden Sie im Internet unter
www.bildungspraemie.info.