
Seit mehr als 40 Jahren ist die Kolping-Akademie München Ihr Spezialist für berufliche Qualifizierungsmaßnahmen.
Modul 4 fokussiert auf die zentralen Aufgaben und Herausforderungen der Ergänzungskrafttätigkeit und legt einen Schwerpunkt auf die Begleitung von Lernprozessen. Außerdem werden Inhalte aus den vorangegangenen Modulen vertieft und im Hinblick auf die Prüfung und Vorstellung des Praxisprojekts ausdifferenziert. Besonders in den Blick genommen werden dabei die unterschiedlichen Bedürfnisse von Kindern vor dem Hintergrund der individuellen Entwicklung und Inklusion.
Zum Beispiel: Wozu dienen Beobachtung und Dokumentation und wie unterstütze ich darüber gezielt die Kompetenzentwicklung der Kinder? Wie lassen sich Bildungsbereiche des BayBEP praktisch umsetzen und miteinander verknüpfen? Wie gehe ich individuell auf den familiären Hintergrund und die Lebenswelt von Kindern ein? Wie gestalte ich pädagogische Angebote – bedürfnis- und interessenorientiert? Welche Rolle übernehme ich bei der Eingewöhnung neuer Kinder?
Zum Einstieg in das Modul 4 ist eine Tätigkeit in einer Kita (z.B. als Assistenzkraft in Kita, als Ergänzungskraft in der Mini-Kita oder als Ergänzungskraft in der regulären Kita), in einer Großtagespflege oder im schulischen Ganztag notwendig.
Zugangsvoraussetzungen Modul 4
In Modul 4 können Teilnehmende einsteigen, die das Modul 3 erfolgreich abgeschlossen haben.
Ausnahme: Teilnehmende, die den Nachweis einer mindestens zweijährigen Tätigkeit auf Ergänzungskraftniveau (mindestens 50% der wöchentlichen Arbeitszeit) erbringen, aufgrund fehlender abgeschlossener einschlägiger Berufsausbildung bzw. fehlendem abgeschlossenen einschlägigem Studienabschluss nicht über die Zugangsvoraussetzung zu Modul 5 verfügen, können direkt in Modul 4 (oder freiwillig in Modul 3) einsteigen.
Benötigte sonstige Nachweise:
Anstellungsmöglichkeit gem. § 16 Abs. 6 AVBayKiBiG: als genehmigte Ergänzungskraft möglich.
Zertifizierungsvoraussetzung Modul 4
Fehlzeitenregelung
Fehlzeiten in Modul 4: bis zu 12 UE können in geeigneter Form nachgeholt werden, z.B. über die Bearbeitung von Arbeitsaufträgen oder Nacharbeit in Kleingruppen. Fehlzeiten über 12 UE führen zum Kursabbruch, wobei die bereits besuchten Kurseinheiten in einem späteren Kurs angerechnet werden können.
Hinweis jeweils Modul 4: Falls die Praxistätigkeit während der Qualifizierung für einen Zeitraum von 2 Monaten (42 Arbeitstage) oder länger unterbrochen wird, muss die Qualifizierung unterbrochen werden und kann zu einem späteren Zeitpunkt - unter Anrechnung der bereits erfolgten Leistungen - wieder aufgenommen werden.
Anschlussfähigkeit
Von Modul 4: Weiterqualifizierung zur Fachkraft in Kindertageseinrichtungen in → Modul 5
Für Teilnehmende, die eine Anerkennung des Abschlusses auch außerhalb von Bayern anstreben, besteht die Option, die Externenprüfung an einer Berufsfachschule für Kinderpflege abzulegen. Für eine Tätigkeit in Bayern im Bereich der Kindertagesbetreuung, Großtagespflege oder im schulischen Ganztag oder eine Weiterqualifizierung in Modul 5 ist dies aber nicht notwendig.
Anstellungsmöglichkeit während der Qualifizierung von Modul 3
Bei erfolgreichem Abschluss von Modul 2: Eine Tätigkeit als Assistenzkraft in der Kita und alle Tätigkeiten in Kita oder schulischem Ganztag, bei denen keine formale Qualifikation vorausgesetzt wird.
Mit Beginn des Modul 3: Tätigkeit als Ergänzungskraft in einer Mini-Kita. Hier ist eine Anrechnung in den Anstellungsschlüssel als Ergänzungskraft ab dem ersten Tag der Qualifizierung möglich.
Eine Tätigkeit als Ergänzungskraft in einer regulären bayerischen Kindertageseinrichtung, sofern absehbar ist, dass das Modul 4 innerhalb der Frist von 1,5 Jahren erfolgreich abgeschlossen werden kann (z.B. mit entsprechender Buchung des Modul 4). Wird dieses Ziel verfehlt, kann die Person nicht mehr als Ergänzungskraft im Anstellungsschlüssel angerechnet, aber – sofern Modul 2 abgeschlossen wurde – weiterhin als Assistenzkraft in Kitas beschäftigt werden.
Anstellungsmöglichkeit während der Qualifizierung von Modul 4
Tätigkeit als Assistenzkraft in Kitas
Tätigkeit als Ergänzungskraft in der Mini-Kita
Tätigkeit im schulischen Ganztag
Eine Tätigkeit als Ergänzungskraft in einer regulären bayerischen Kindertageseinrichtung
Wird das Modul vorzeitig abgebrochen, kann die Person nicht mehr als Ergänzungskraft in Kindertageseinrichtungen angerechnet, aber weiterhin als Ergänzungskraft in der Mini-Kita oder Assistenzkraft in Kitas – sofern Modul 3 bzw. Modul 2 erfolgreich absolviert wurden - tätig sein.
Diese Module werden im Rahmen des neuen Gesamtkonzepts für die berufliche Weiterbildung für Kindertageseinrichtungen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales durchgeführt. Weitere Informationen zum Gesamtkonzept und den einzelnen Modulen finden Sie unter www.kita-fachkraefte.bayern
Anmeldung
Anmeldung über die Kolping Akademie für Erwachsenenbildung
Hinweis zum Kurs
Der Kurs findet im Blended Learning-Format statt, mit Präsenzveranstaltungen, Online-Workshops sowie flexiblen Einheiten im selbstgesteuerten Lernen. Mit Kurzvorträgen, Diskussionen, Gruppenarbeit, Fallarbeit, Selbstreflexionsübungen sowie Videofeedback werden die Inhalte praxisnah und transferorientiert erarbeitet. Eine angeleitete Hospitation ermöglicht vertiefte Einblicke in den Praxisalltag.
Dozent/in
Tineke Deckert