Seit mehr als 40 Jahren ist die Kolping-Akademie München Ihr Spezialist für berufliche Qualifizierungsmaßnahmen.
Modul 3 zielt darauf ab, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf dem Weg zu ihrer professionellen Rolle als Ergänzungskraft zu begleiten und gezielt für ihre Tätigkeit in ihrer Handlungskompetenz zu stärken. Die Grundlagen aus Block A werden hier aufgegriffen, vertieft und ergänzt um Kompetenzen, die es braucht, um zunehmend selbstständig pädagogisch zu planen, zu handeln und zu reflektieren.
Zum Beispiel: Wie gestalte ich Interaktionen mit Kindern im Sinne des BayBEP? Wie setze ich Partizipation von Kindern im Alltag um? Wozu dienen Beobachtung und Dokumentation? Wie lebe ich eine Bildungs- und Erziehungspartnerschaft anstatt einer Elternarbeit? Wie lassen sich Bildungsbereiche des BayBEP praktisch umsetzen und miteinander verknüpfen?
Ab Beginn des Moduls 3 ist eine Tätigkeit in einer Kita (z.B. als Assistenzkraft, als Ergänzungskraft in der Mini-Kita oder ggf. als Ergänzungskraft in der regulären Kita), in einer Großtagespflege oder im schulischen Ganztag möglich.
Modul 4 fokussiert auf die zentralen Aufgaben und Herausforderungen der Ergänzungskrafttätigkeit und legt einen Schwerpunkt auf die Begleitung von Lernprozessen. Außerdem werden Inhalte aus den vorangegangenen Modulen vertieft und im Hinblick auf die Prüfung und Vorstellung des Praxisprojekts ausdifferenziert. Besonders in den Blick genommen werden dabei die unterschiedlichen Bedürfnisse von Kindern vor dem Hintergrund der individuellen Entwicklung und Inklusion.
Zum Beispiel: Wozu dienen Beobachtung und Dokumentation und wie unterstütze ich darüber gezielt die Kompetenzentwicklung der Kinder? Wie lassen sich Bildungsbereiche des BayBEP praktisch umsetzen und miteinander verknüpfen? Wie gehe ich individuell auf den familiären Hintergrund und die Lebenswelt von Kindern ein? Wie gestalte ich pädagogische Angebote – bedürfnis- und interessenorientiert? Welche Rolle übernehme ich bei der Eingewöhnung neuer Kinder?
Zum Einstieg in das Modul 4 ist eine Tätigkeit in einer Kita (z.B. als Assistenzkraft in Kita, als Ergänzungskraft in der Mini-Kita oder als Ergänzungskraft in der regulären Kita), in einer Großtagespflege oder im schulischen Ganztag notwendig.
Zugangsvoraussetzungen Modul 3
In Modul 3 können Teilnehmende einsteigen, die
Zudem müssen alle Teilnehmenden folgende Nachweise erbringen:
Zudem ist die Bestätigung des Arbeitgebers über die Zusage eines Arbeitsplatzes in Bayern in einer betriebserlaubnispflichtigen und staatlich geförderten Kindertageseinrichtung, im offenen oder kooperativen Ganztag oder in der staatlich geförderten Großtagespflege, jeweils mit Praxisanleitung vor Ort durch eine Fachkraft, zur Zulassung zu Modul 3 erforderlich (hierbei ist kein Mindestumfang einer wöchentlichen Arbeitszeit vorgeschrieben).
Eine Tätigkeit in der Kindertagespflege, in der Mittagsbetreuung, in der GTP ohne Praxisanleitung oder in der SVE ist dabei nicht ausreichend.
Anstellungsmöglichkeit gem. § 16 Abs. 6 AVBayKiBiG: als genehmigte Ergänzungskraft möglich.
Zugangsvoraussetzungen Modul 4
In Modul 4 können Teilnehmende einsteigen, die das Modul 3 erfolgreich abgeschlossen haben.
Ausnahme: Teilnehmende, die den Nachweis einer mindestens zweijährigen Tätigkeit als genehmigte Ergänzungskraftniveau gem. § 16 Abs. 4 oder 6 Satz 2 AVBayKiBiG in einer betriebserlaubnispflichtigen staatlich geförderten bayerischen Kindertageseinrichtung oder Großtagespflege bzw. offener oder kooperativer Ganztag in Bayern (mindestens 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit) erbringen, aufgrund fehlender abgeschlossener einschlägiger Berufsausbildung bzw. fehlendem abgeschlossenen
einschlägigem Studienabschluss nicht über die Zugangsvoraussetzung zu Modul 5 verfügen, können direkt in Modul 4 (oder freiwillig in Modul 3) einsteigen.
Zudem müssen alle Teilnehmende folgende Nachweise erbringen:
Anstellungsmöglichkeit gem. § 16 Abs. 6 AVBayKiBiG: als genehmigte Ergänzungskraft möglich.
Zertifizierungsvoraussetzung Modul 3
Zertifizierungsvoraussetzung Modul 4
Fehlzeitenregelung
Fehlzeiten in Modul 3: bis zu 18 UE können in geeigneter Form nachgeholt werden, z.B. über die Bearbeitung von Arbeitsaufträgen oder Nacharbeit in Kleingruppen. Fehlzeiten über 18 UE führen zum Kursabbruch, wobei die bereits besuchten Kurseinheiten in einem späteren Kurs angerechnet werden können.
Fehlzeiten in Modul 4: bis zu 12 UE können in geeigneter Form nachgeholt werden, z.B. über die Bearbeitung von Arbeitsaufträgen oder Nacharbeit in Kleingruppen. Fehlzeiten über 12 UE führen zum Kursabbruch, wobei die bereits besuchten Kurseinheiten in einem späteren Kurs angerechnet werden können.
Hinweis jeweils für Modul 3 und 4: Falls die Praxistätigkeit während der Qualifizierung für einen Zeitraum von 2 Monaten (42 Arbeitstage) oder länger unterbrochen wird, muss die Qualifizierung unterbrochen werden und kann zu einem späteren Zeitpunkt - unter Anrechnung der bereits erfolgten Leistungen - wieder aufgenommen werden.
Anschlussfähigkeit
Von Modul 3: Weiterqualifizierung zur Ergänzungskraft in Kindertageseinrichtungen in → Modul 4
Von Modul 4: Weiterqualifizierung zur Fachkraft in Kindertageseinrichtungen in → Modul 5
Für Teilnehmende, die eine Anerkennung des Abschlusses auch außerhalb von Bayern anstreben, besteht die Option, die Externenprüfung an einer Berufsfachschule für Kinderpflege abzulegen. Für eine Tätigkeit in Bayern im Bereich der Kindertagesbetreuung, Großtagespflege oder im schulischen Ganztag oder eine Weiterqualifizierung in Modul 5 ist dies aber nicht notwendig.
Anstellungsmöglichkeit während der Qualifizierung von Modul 3
Bei erfolgreichem Abschluss von Modul 2: Eine Tätigkeit als Assistenzkraft in der Kita und alle Tätigkeiten in Kita oder schulischem Ganztag, bei denen keine formale Qualifikation vorausgesetzt wird.
Mit Beginn des Modul 3: Tätigkeit als Ergänzungskraft in einer Mini-Kita. Hier ist eine Anrechnung in den Anstellungsschlüssel als Ergänzungskraft ab dem ersten Tag der Qualifizierung möglich.
Eine Tätigkeit als Ergänzungskraft in einer regulären bayerischen Kindertageseinrichtung, sofern absehbar ist, dass das Modul 4 innerhalb der Frist von 1,5 Jahren erfolgreich abgeschlossen werden kann (z.B. mit entsprechender Buchung des Modul 4). Wird dieses Ziel verfehlt, kann die Person nicht mehr als Ergänzungskraft im Anstellungsschlüssel angerechnet, aber – sofern Modul 2 abgeschlossen wurde – weiterhin als Assistenzkraft in Kitas beschäftigt werden.
Anstellungsmöglichkeit während der Qualifizierung von Modul 4
Tätigkeit als Assistenzkraft in Kitas
Tätigkeit als Ergänzungskraft in der Mini-Kita
Tätigkeit im schulischen Ganztag
Eine Tätigkeit als Ergänzungskraft in einer regulären bayerischen Kindertageseinrichtung
Wird das Modul vorzeitig abgebrochen, kann die Person nicht mehr als Ergänzungskraft in Kindertageseinrichtungen angerechnet, aber weiterhin als Ergänzungskraft in der Mini-Kita oder Assistenzkraft in Kitas – sofern Modul 3 bzw. Modul 2 erfolgreich absolviert wurden - tätig sein.
Diese Module werden im Rahmen des neuen Gesamtkonzepts für die berufliche Weiterbildung für Kindertageseinrichtungen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales durchgeführt. Weitere Informationen zum Gesamtkonzept und den einzelnen Modulen finden Sie unter www.kita-fachkraefte.bayern
Anmeldung
Anmeldung über die Kolping Akademie für Erwachsenenbildung
Hinweis zum Kurs
Der Kurs findet im Blended Learning-Format statt, mit Präsenzveranstaltungen, Online-Workshops sowie flexiblen Einheiten im selbstgesteuerten Lernen. Mit Kurzvorträgen, Diskussionen, Gruppenarbeit, Fallarbeit, Selbstreflexionsübungen sowie Videofeedback werden die Inhalte praxisnah und transferorientiert erarbeitet. Eine angeleitete Hospitation ermöglicht vertiefte Einblicke in den Praxisalltag.
Veranstaltungsort der Präsenz-Termine: Kolping Akademie für Erwachsenenbildung Landsberger Straße 6, 80339 München
Dozent/in
Tineke Deckert